Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fitness-EinsZuEins

1. Leistungsgegenstand

1.1 EinsZuEins Personal Fitness Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbe­treuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder län­ger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kli­enten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einer obligatorischen Fitnessanalyse durch EinsZuEins Perso­nal Fitness Training möglich. Nach Ermessen von EinsZuEins Personal Fitness Training ist ein Gesundheits-Check-Up durch einen Sportarzt erforderlich.

3. Sonstige Leistungen

3.1 EinsZuEins Personal Fitness Training steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 7.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreich­barkeit von EinsZuEins Personal Fitness Training.

4. Haftung

4.1 EinsZuEins Personal Fitness Training schließt gegenüber dem Klien­ten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt nicht für einen Ausschluss oder eine Begrenzung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der EinsZuEins Personal Fitness Training oder auch einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der EinsZuEins Personal Fitness Training beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. ,

. 4.3 EinsZuEins Personal Fitness Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterrei­chung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolg­ten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von EinsZuEins Personal Fitness Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verant­wortung. EinsZuEins Personal Fitness Training übernimmt keine Ge­währleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von EinsZuEins Personal Fitness Training, um etwaigen gesetzlichen Haftungs-ansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der ersten 5 Trainingseinheiten erfolgt im Vor­aus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsen­de abgerechnet.

5.2 Der Klient erhält von EinsZuEins Personal Fitness Training eine schrift­liche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Mit der Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Auf­stellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

5.3 Bei einem einmaligen Trainingstreff ist das Honorar nach der Trainingseinheit in bar zu bezahlen.

5.4 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. EinsZuEins Personal Fitness Training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6. Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz­mieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsbe­rater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft EinsZuEins Personal Fitness Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollstän­digen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von EinsZuEins Personal Fitness Training.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvor­hersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vor­heriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch EinsZuEins Personal Fitness Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrie­ben oder auf Wunsch erstattet.

9. Datenschutz

9.1 Die Personen bezogen Daten des Klienten werden von EinsZuEins Personal Fitness Training gespeichert und ausschließlich zur Erfül­lung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzge­setzes.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Be­triebsgeheimnisse von EinsZuEins Personal Fitness Training Stillschwei­gen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinba­rung hinaus.

10.2 EinsZuEins Personal Fitness Training hat über alle im Zusammen­hang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kom­munikationsmittel, wie Telefon und E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksam­keit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine ge­eignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Münster vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.